Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen. Seit dem 1. August 1999 werden die Einsätze von der Pflegeversicherung getragen.
Der Gesetzgeber fordert bei selbst erbrachter Pflege die regelmäßige Inanspruchnahme einer kompetenten Pflegeberatung, in welcher die individuelle Situation ihres Pfleegebedürftigen beurteilt und hinterfragt wird und Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege ausgesprochen werden.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen: