Selber pflegen – nicht ohne professionelle Pflegeberatung!

Gesetzliche Bestimmungen zur Pflegeberatung

Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen. Seit dem 1. August 1999 werden die Einsätze von der Pflegeversicherung getragen.
Der Gesetzgeber fordert bei selbst erbrachter Pflege die regelmäßige Inanspruchnahme einer kompetenten Pflegeberatung, in welcher die individuelle Situation ihres Pfleegebedürftigen beurteilt und hinterfragt wird und Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege ausgesprochen werden.

Die Pflegeberatung stellt sicher, dass Patienten die optimalen Pflegeleistungen erhalten und durchleuchtet dabei Pflegekosten und Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse

Optimierung der Pflegequalität und Pflegekosten

Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:

  • Einzuschätzen, ob die Pflegeintensität noch stimmt
  • Bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
  • Festzustellen, ob zusätzliche Pflegeleistungen benötigt werden
  • Mit der Beratung über Pflegehilfsmittel
  • Mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung
  • Mit Aufklärung über soziale Absicherung (Rentenversicherung)
  • Zu erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden
  • Mit Hinweisen zu Pflegekursen und Pflegeanleitungen für zu Hause

Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten Sie an die Pflegekasse weiter. Die Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Sollten Sie die Beratung ‚ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche anzufordern.